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Mein Angebot

Sie kommen zu mir – und dann sehen wir weiter. Eine Sitzung dauert normalerweise 60 Minuten; wir treffen uns wöchentlich, manchmal vielleicht auch zweimal in der Woche. Regulär kostet eine solche Therapiesitzung 70 Euro.

Im Erstgespräch (40 Euro) können Sie gerne sofort und ohne Umstände zum Ausdruck bringen, was Sie zu mir führt. So erleben Sie unmittelbar, wie ich zuhöre, mich einmische, vielleicht auch Fragen stelle. Sie bekommen also gleich einen Geschmack davon, wie sich die therapeutische Begegnung „anfühlen“ kann. Biographische Details oder notwendige Informationen für beide Seiten: das schieben wir später nach. 

 

Um zu entscheiden, ob Sie mit mir eine therapeutische Zusammenarbeit beginnen wollen, sind 3 Therapiestunden eine ideale Möglichkeit. Beim Erstgespräch lernen wir uns im therapeutischen „setting“ kennen, in der zweiten Stunde ist Raum für alles Mögliche – für Ihre Fragen an mich, für die Zielklärung, für Nachfragen von meiner Seite. Und in der dritten „geht es dann los“, mit schon zwei Stunden Erfahrung im Rücken. Ein solches 3-Stunden-Set biete ich Ihnen für 160 Euro an.

 

Übrigens – eine therapeutische Sequenz kann einige Monate, aber durchaus auch wenige Stunden dauern. Es hängt ganz von Ihrem Bedarf ab, von dem, was Sie möchten oder was Sie und ich für sinnvoll halten. Deshalb ist es wichtig, zu Beginn oder auch zwischendurch kurz gemeinsam abzuklären: Wo stehen Sie, was brauchen Sie? Therapie ist keine Dauerbegleitung, sondern – gerade in der gestalttherapeutischen Perspektive – eine unterstützende Maßnahme für Ihren eigenen freien Gang.

Natürlich gilt für mich die sogenannte Schweigepflicht, wie man sie bei Ärzt*innen kennt. Sie ist für eine therapeutische Beziehung grundlegend – und das macht den Raum, in dem wir uns bewegen, für Sie so sicher.

 

Gestalttherapie kann nicht über die Krankenkassen abgerechnet werden. Die Vorteile: Es gibt keinerlei Datenspeicherung oder -weitergabe an Dritte. Und: Es geht um Sie und Ihren Unterstützungsbedarf, nicht (wie bei der finanziellen Beteiligung von Krankenkassen) zusätzlich um eine Klassifizierung Ihrer Art zu sein im Rahmen sogenannter „psychischer Störungen“. 

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